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27. September 2017
Beitragsrückerstattungen in der PKV - Wer darf sich freuen?

Beitragsrückerstattungen in der PKV - Wer darf sich freuen?

Viele privat Krankenversicherte freuen sich derzeit, dass sie einen Teil ihrer Beiträge von ihren Versicherern zurückerstattet bekommen. Welche Formen der Beitragsrückerstattung es gibt, welche Bedingungen gelten und wie hoch die Zahlungen bei den jeweiligen Anbietern 2017 ausfallen, zeigt KVoptimal.de in einem Überblick.

Derzeit können sich viele privat Krankenversicherte auf Geld von ihrer Versicherung freuen in Form von Beitragsrückerstattungen. Laut Makler-GmbH KVoptimal.de beträgt das Gesamtvolumen an Beitragsrückerstattungen 2017 mehr als 600 Mio. Euro. Diese Rückerstattungen stellen eine Form der Beitragsermäßigung dar, bei der Versicherte einen Teil ihrer Beiträge zurückgezahlt bekommen. In einem Überblick erläutert Michael Glorius von KVoptimal.de, welche Arten von Beitragsrückerstattungen es gibt, welcher Versicherte unter welchen Bedingungen mit Rückerstattungen rechnen darf, und wie hoch sie bei welchem Anbieter 2017 ausfallen.

Diese Voraussetzungen müssen Versicherte erfüllen

Als Hauptbedingung für eine Beitragsrückerstattung darf der Versicherte innerhalb eines Kalenderjahres keine Arztrechnungen beim Versicherer abgerechnet haben. Außerdem muss er in einen entsprechenden Tarif mit der Option auf Beitragsrückerstattung gewählt haben, darf keine Beitragsrückstände aufweisen und der Vertrag muss mindestens bis zur Mitte des Folgejahres laufen. Laut KVoptimal.de profitieren vor allem PKV-Versicherte mit einer Vollversicherung von Rückerstattungen, in Ausnahmefällen auch in einer Krankenzusatzversicherung.

Erfolgsabhängige und -unabhängige Beitragsrückerstattung

Wie KVoptimal.de unterstreicht, sind die Voraussetzungen und Regelungen nicht einheitlich, sondern werden von den einzelnen Anbietern unterschiedlich festgelegt. Die meisten Anbieter gewähren eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung, also abhängig von Geschäftsergebnis und Unternehmenserfolg. Dies stellt eine freiwillige Leistung des Versicherers dar, einen Anspruch darauf haben die Kunden nicht. Beim zweiten Modell handelt es sich um eine garantierte erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung, die unabhängig vom Unternehmenserfolg ausgezahlt wird.

Die Auszahlung von Beitragsrückerstattungen wird auch von der Geschäftspolitik geprägt. So bleibt es jedem PKV-Anbieter überlassen, mehr für gesunde Mitglieder in Form von Beitragsrückerstattung zu tun oder für alle Versicherten Beiträge zu limitieren.

So fallen die Rückerstattungen bei einigen Anbietern aus

Die Höhe der Beitragsrückerstattung wird von Faktoren bestimmt wie etwa die Größe der Gesellschaft, den unterschiedlichen Tarifen mit Option Beitragsrückerstattung, die Anzahl der leistungsfreien Anspruchsberechtigten. In diesem Jahr erstattet die Debeka bei 420.000 anspruchsberechtigten Versicherern mit insgesamt 360 Mio. Euro die höchste Gesamtsumme, pro Kopf gibt es im Schnitt 857 Euro an Beiträgen zurückgezahlt. Mehr pro Versichertem erstattet der Deutsche Ring mit 865 Euro. Informationen zu weiteren Anbietern zeigt eine Übersicht im PKV-Blog von KVoptimal.de. (tk)